Beim Thema „Digitale Verwaltung“ wird sich für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen in Zukunft einiges ändern. Das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen“ – kurz OZG – verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Das neue OZG basiert auf dem Beschluss des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats aus dem Jahr 2018. Mit der Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) soll ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU geschaffen werden.
